Förderkredite für die Sanierung zum Effizienzhaus

Zinsgünstiger Förderkredit bis 150.000 € je Wohnung plus Tilgungszuschuss von bis zu 45 % für Ihre Komplettsanierung. Wir begleiten Sie als Energieeffizienz-Experten von der Planung bis zum Nachweis.

Was ist der Wohngebäude-Kredit KfW 261/262?

Mit dem Programm 261/262 fördert die KfW die umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus – sowie den Kauf einer frisch sanierten Immobilie. Es handelt sich um einen zinsverbilligten Förderkredit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen und der Ihren Kreditbetrag direkt verringert.

Anders als bei den BEG-Einzelmaßnahmen wird hier nicht ein einzelnes Bauteil gefördert, sondern das gesamte Gebäude muss nach der Sanierung einen definierten Effizienzhaus-Standard erreichen – mindestens Effizienzhaus 85 oder besser. Der Kredit lohnt sich also vor allem dann, wenn Sie ohnehin eine größere, zusammenhängende Modernisierung planen.

Wichtig zu unterscheiden: KfW 261 richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, KfW 262 an Unternehmen und kommunale Antragsteller. Die Konditionen sind identisch.

Förderhöheund Tilgungszuschuss

Der Kern der Förderung besteht aus zwei Bausteinen: dem günstigen Kredit und dem Tilgungszuschuss, der die Restschuld direkt mindert.

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Kredit bis 120.000 € je Wohnung bei Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe

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Kredit bis 150.000 € je Wohnung, wenn zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erreicht wird

Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe – je besser der Standard, desto höher der Zuschuss:

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Effizienzhaus 40: bis 20 % (mit EE- oder NH-Klasse: 25 %)

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Effizienzhaus 55: bis 15 % (mit EE- oder NH-Klasse: 20 %)

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Effizienzhaus 70: bis 10 % (mit EE- oder NH-Klasse: 15 %)

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Effizienzhaus 85: bis 5 % (mit EE- oder NH-Klasse: 10 %)

Hinzu kommen mögliche Boni, etwa der Worst-Performing-Building-Bonus für besonders unsanierte Gebäude oder ein Zuschlag für serielle Sanierung. Die Förderhöhe bemisst sich je Wohneinheit – bei Mehrfamilienhäusern vervielfacht sich der Rahmen entsprechend.

Geeignet für:

Einfamilenhäuser

Zweifamilenhäuser

Mehrfamilenhäuser

Wohnungseigentümergemeinschaften

Käufer frisch sanierter Effizienzhäuser

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die das Gebäude auf Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser bringen – einschließlich Bau­nebenkosten und Wiederherstellungskosten. Dazu zählen unter anderem:

Dämmung

von Dach, Fassade, Geschossdecken und Kellerdecke

Fenster & Außentüren

mit hohem Dämmwert

Anlagentechnik & Lüftung

zur Steigerung der Energieeffizienz

Heizungserneuerung

im Rahmen der Gesamtsanierung

Fachplanung und Baubegleitung

durch einen Energieeffizienz-Experten

Umwidmung

von Nichtwohnfläche in Wohnfläche (z. B. Scheune zu Wohnung)

Nachhaltigkeits-Zertifizierung

mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist über die vereinfachte Stufe „Effizienzhaus Denkmal“ möglich.

Voraussetzung: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurück.

Ihre Vorteile mit Ostbayena

Eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist anspruchsvoll – technisch wie organisatorisch. Ohne die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines gelisteten Energieeffizienz-Experten lässt sich der Kredit nicht beantragen. Genau hier sind wir Ihr Partner.

 

Fachkundige Begleitung als Energieeffizienz-Experten

Wir planen die Sanierung mit Ihnen, stellen sicher, dass die angestrebte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird, und erstellen die nötigen KfW-Nachweise von der BzA bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Die wirtschaftlich beste Förderstufe

Welche Effizienzhaus-Stufe lohnt sich für Ihr Gebäude? Wir ordnen Maßnahmen, Kosten und möglichen Tilgungszuschuss ein – und prüfen, ob sich KfW 261 mit weiteren Programmen kombinieren lässt, etwa der Heizungsförderung (KfW 458).

Antrag in der richtigen Reihenfolge

Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden – erst nach der Zusage dürfen Handwerker beauftragt werden. Wir behalten Ablauf und Fristen für Sie im Blick.

Sie haben Fragen?Wir haben die Antworten.

WirunterstützenSie bei Ihrer Sanierung zum Effizienzhaus und der durchdachten Planung Ihrer Maßnahmen!

Voll durchstarten mit der Ostbayerischen Energie-Agentur.

Ihr Weg zu Fördermittelnmit der Ostbayena:

01

Erstgespräch & Einschätzung

Wir klären, welche Effizienzhaus-Stufe für Ihr Gebäude erreichbar und sinnvoll ist.

02

Planung & Antragstellung

Wir erstellen die nötigen Nachweise für die Förderung und unterstützen Sie bei der Beantragung über Ihre Hausbank.

03

Umsetzung & Nachweis

Nach der Zusage starten die Arbeiten. Zum Abschluss reichen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein – die KfW schreibt Ihnen den Tilgungszuschuss gut.

Fördermöglichkeitenjetzt prüfen lassen!

Sie möchten wissen, welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind? Ostbayena unterstützt Sie bei der fachlichen Einschätzung, der Einordnung möglicher Fördermöglichkeiten und deren Beantragung.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Sie erreichen uns per Telefon, Mail oder direkt übers Kontaktformular.

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