Förderung von klimafreundlichem Neubau

Zinsgünstige Förderkredite von bis zu 150.000 € je Wohnung für Ihren klimafreundlichen Neubau. Wir begleiten Sie als Energieeffizienz-Experten von der Planung bis zum Nachweis.

Was ist die Förderung „Klimafreundlicher Neubau"?

Mit den Programmen 297 und 298 fördert die KfW den Neubau und Erstkauf besonders energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude in Deutschland. Anders als bei Sanierungs-Einzelmaßnahmen handelt es sich hier nicht um einen Zuschuss, sondern um einen zinsverbilligten Förderkredit aus Bundesmitteln.

Gefördert wird, wer beim Bauen auf geringe CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz und erneuerbare Wärmeerzeugung setzt. Der Zinsvorteil kann über die Laufzeit mehrere Zehntausend Euro ausmachen – gerade in Zeiten hoher Baukosten ein spürbarer Hebel.

Wichtig zu unterscheiden: KfW 297 richtet sich an Bauherren, die selbst errichten, KfW 298 an den Ersterwerb eines frisch fertiggestellten Gebäudes innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Die Konditionen sind identisch – nur die antragstellende Person unterscheidet sich.

Die Förderstufenim Überblick

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ausfällt, hängt davon ab, welchen Standard Ihre Immobilie erreicht:

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Effizienzhaus 55 / Klimafreundliches Wohngebäude – Kredit von bis zu 100.000 € je Wohnung

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Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG – Kredit von bis zu 150.000 € je Wohnung

Die befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 wurde verlängert und endet spätestens zum 31.12.2026 (Antragseingang bei der KfW). Der Kreditbetrag bemisst sich je Wohneinheit – bei Mehrfamilienhäusern vervielfacht sich der Rahmen entsprechend. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.

Geeignet für:

Einfamilenhäuser

Zweifamilenhäuser

Mehrfamilenhäuser

Wohnungseigentümergemeinschaften

Erstkäufer von Neubauten

Die wichtigsten Voraussetzungen

Damit Ihr Neubau förderfähig ist, müssen mehrere Anforderungen erfüllt sein:

Effizienzhaus-Standard

mindestens Effizienzhaus 55, für die höchste Förderstufe Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel

Klimafreundliche Heizung

ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien; fossile Energieträger sind ausgeschlossen

Lebenszyklusanalyse (LCA)

Nachweis geringer Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus (bei Effizienzhaus 40 erforderlich)

Bestehende Baugenehmigung

beim Effizienzhaus-55-Standard muss zum Antragszeitpunkt eine gültige Baugenehmigung vorliegen

Der Personenkreis ist bewusst breit gefasst: Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer und freiberuflich Tätige sind ebenso antragsberechtigt wie weitere Investoren.

Ihre Vorteile mit Ostbayena

Klimafreundliches Bauen erfordert Fachwissen – und der Förderkredit ist an klare technische Nachweise gebunden. Ohne die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines gelisteten Energieeffizienz-Experten lässt sich kein Antrag stellen. Genau hier sind wir Ihr Partner.

 

Fachkundige Begleitung als Energieeffizienz-Experten

Wir erstellen die nötigen Nachweise – von der Lebenszyklusanalyse bis zur Bestätigung zum Antrag (BzA) – und sorgen dafür, dass Ihr Gebäude die angestrebte Förderstufe sicher erreicht.

Die richtige Förderstufe von Anfang an

Ob Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 oder QNG-Siegel: Wir prüfen, welcher Standard für Ihr Projekt realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist – und welcher Kreditrahmen sich daraus ergibt.

Antrag in der richtigen Reihenfolge

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Erst nach der Zusage dürfen Bau- oder Kaufverträge geschlossen werden. Wir behalten den Ablauf und die Fristen für Sie im Blick.

Sie haben Fragen?Wir haben die Antworten.

WirunterstützenSie bei Ihrem klimafreundlichen Neubau und der durchdachten Planung Ihrer Maßnahmen!

Voll durchstarten mit der Ostbayerischen Energie-Agentur.

Ihr Weg zu Fördermittelnmit der Ostbayena:

01

Erstgespräch & Einordnung

Wir klären, welche Förderstufe für Ihr Vorhaben erreichbar und sinnvoll ist.

02

Planung & Antragstellung

Wir erstellen die nötigen Nachweise für die Förderung und unterstützen Sie bei der Beantragung bei der jeweiligen Stelle.

03

Umsetzung & Nachweis

Nach der Zusage beginnt der Bau. Zum Abschluss erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Fördermöglichkeitenjetzt prüfen lassen!

Sie möchten wissen, welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind? Ostbayena unterstützt Sie bei der fachlichen Einschätzung, der Einordnung möglicher Fördermöglichkeiten und deren Beantragung.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Sie erreichen uns per Telefon, Mail oder direkt übers Kontaktformular.

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