BEG Einzelmaßnahmen – Förderung für Heizung & Gebäudehülle
Bis zu 80 % Förderung für Ihre neue Heizung – abhängig von Einkommen und Fördervoraussetzungen – plus Zuschüsse für die Gebäudehülle. Wir begleiten Sie durch Antrag und Umsetzung.
Was sind
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt energetische Sanierungen, die Schritt für Schritt umgesetzt werden können – ohne dass das gesamte Gebäude eine Effizienzhaus-Stufe erreichen muss. Gefördert werden einzelne Maßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Zwei Bereiche stehen dabei im Mittelpunkt: der Austausch der Heizung gegen ein klimafreundliches System und Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder neue Fenster. Beide Wege lassen sich kombinieren – senken Ihre Energiekosten und steigern den Wert Ihrer Immobilie.
Wichtig zu wissen: Seit 2024 sind die Förderungen aufgeteilt. Die Heizung wird über die KfW (Zuschuss 458) gefördert, die Gebäudehülle und Anlagentechnik über das BAFA. Genau hier setzen wir an und behalten für Sie beide Töpfe im Blick.
– KfW 458
Wer seine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, erhält über die KfW einen direkten Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasse- und Pelletheizungen, Solarthermie sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen:
30 % Grundförderung – weiterhin für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung, unabhängig vom Haushaltseinkommen.
16 % Klimageschwindigkeitsbonus – für den frühzeitigen Austausch bestimmter alter Heizungen bei selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.
10 bis 40 % Einkommensbonus – ohne Kind unter 18 Jahren beträgt der Bonus 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bei 30.001 bis 40.000 Euro und 10 % bei 40.001 bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch gelten die Bonusstufen bis 40.000, 50.000 beziehungsweise 60.000 Euro.
Geplanter Wertschöpfungsbonus ab dem 1. Quartal 2027 – für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, bleibt die Grundförderung weiterhin bei 30 % (der Wertschöpfungsbonus sichert diesen Satz ab). Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, sinkt die Grundförderung dann auf 15 %.
Weitere Änderungen ab dem 1. Quartal 2027: Der Einbau einer neuen förderfähigen Heizungsanlage beziehungsweise der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird grundsätzlich nicht mehr gefördert, wenn bereits eine förderfähige Anlage vorhanden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, oder bereits ein entsprechender Netzanschluss besteht. Ausgenommen bleibt der Austausch eines mit Gas, Öl oder Kohle betriebenen Wärmeerzeugers innerhalb eines bivalenten Heizsystems.
Wird eine dezentrale Heizungsanlage ausgetauscht, die vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, werden pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
Grundförderung und Boni sind kombinierbar. Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – beziehungsweise bis 40.000 Euro unter Berücksichtigung des Familienzuschlags – sind bis zu 80 % Förderung möglich.
Für die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei einer Förderung von 80 % ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Geeignet für:
Einfamilenhäuser
Zweifamilenhäuser
Mehrfamilenhäuser
Wohnungseigentümergemeinschaften
- BAFA
Über das BAFA werden energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Gefördert werden unter anderem:
Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken und Kellerdecke
Fenster und Außentüren – Erneuerung oder Ertüchtigung
Sommerlicher Wärmeschutz und Maßnahmen zur Luftdichtheit
Anlagentechnik (außer Heizung), z. B. effiziente Lüftungsanlagen
Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe
Die Maßnahmen lassen sich gezielt einsetzen – oft als sinnvoller erster Schritt, bevor die neue Heizung kleiner und effizienter dimensioniert werden kann.
Die Grundförderung beträgt 15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung sowie die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen werden mit 50 % gefördert.
Bei Wohngebäuden werden pro Kalenderjahr förderfähige Kosten bis zu folgenden Höchstgrenzen berücksichtigt:
– 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
– jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
– jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Liegt ein förderfähiger individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sich die Höchstgrenzen auf 60.000 Euro für die erste, jeweils 30.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für den Anteil der förderfähigen Kosten, der die reguläre Höchstgrenze überschreitet. Voraussetzung ist unter anderem ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto.
Bei Nichtwohngebäuden können förderfähige Kosten von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche berücksichtigt werden.
Neu ab dem 1. Quartal 2027: Für bestimmte Dämmmaßnahmen an einem Worst Performing Building können zusätzlich 5 Prozentpunkte WPB-Bonus gewährt werden. Die Maßnahme muss Bestandteil eines geförderten Sanierungsfahrplans beziehungsweise einer entsprechenden Energieberatung sein.
Geeignet für:
Ein- und Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Wohnungseigentümergemeinschaften
Vermietete Wohnimmobilien
Gewerbe- und Nichtwohngebäude
Ihre Vorteile mit Ostbayena
Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei der Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Ein Beginn nach der Antragstellung, aber vor der Förderzusage, ist auf eigenes Risiko möglich.
Förderkompetenz aus einer Hand
Ob KfW-Zuschuss für die Heizung oder BAFA-Förderung für die Gebäudehülle: Wir prüfen, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, und behalten beide Förderwege im Blick.
Unterstützung bei Anträgen
Für die Antragstellung ist ein Vertrag mit Fördervorbehalt erforderlich. Mit der Umsetzung darf erst nach der Förderzusage begonnen werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Fachkundige Begleitung als Energieeffizienz-Experten
Für viele Maßnahmen ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Diese Rolle übernehmen wir – fachlich fundiert und regional vor Ort.
Sie haben Wir haben die Antworten.
WirSie bei der energetischen Sanierung und der durchdachten Planung Ihrer Maßnahmen!
Voll durchstarten mit der Ostbayerischen Energie-Agentur.
Ihr Weg zu mit der Ostbayena:
01
Erstgespräch & Einschätzung
Wir klären, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude infrage kommen und welche Förderung möglich ist.
02
Planung & Antragstellung
Wir erstellen die nötigen Nachweise für die Förderung und unterstützen Sie bei der Beantragung bei der jeweiligen Stelle.
03
Umsetzung & Nachweis
Nach der Zusage starten die Arbeiten. Zum Abschluss reichen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein.
jetzt prüfen lassen!
Sie möchten wissen, welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind? Ostbayena unterstützt Sie bei der fachlichen Einschätzung, der Einordnung möglicher Fördermöglichkeiten und deren Beantragung.
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