Wir erstellen den Energieausweis für Ihr Gebäude – rechtssicher & zuverlässig.

Verkaufen oder vermieten Sie eine Immobilie? Dann brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Wir erstellen ihn rechtssicher – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, passend zu Ihrem Gebäude.

Was ist der Energieausweis – und wann ist er Pflicht?

Der Energieausweis bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes und macht sie vergleichbar. Käufer und Mieter erhalten so vor ihrer Entscheidung einen Anhaltspunkt über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten – Eigentümer wiederum sehen, wo energetisches Potenzial steckt.

Geregelt ist der Energieausweis im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Verpflichtend wird er immer dann, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast wird – sowie bei Neubauten. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und schon in der Immobilienanzeige müssen zentrale Kennwerte wie Endenergiebedarf bzw. -verbrauch und Energieträger genannt werden.

Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld. Für einige Gebäudetypen – etwa kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude oder bestimmte selten genutzte Bauten – besteht hingegen keine Pflicht.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in Datengrundlage, Aussagekraft und Kosten unterscheiden:

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Er ist einfacher und günstiger zu erstellen, hängt aber stark vom Nutzerverhalten der Bewohner ab – Personenzahl, Heizgewohnheiten oder Leerstand beeinflussen das Ergebnis.

Bedarfsausweis

Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz und Anlagentechnik unter standardisierten Bedingungen – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwendiger, dafür aussagekräftiger und liefert zugleich Hinweise auf Schwachstellen und Modernisierungspotenziale.

Welche Variante zulässig ist, hängt von Baujahr, Gebäudeart und Anzahl der Wohneinheiten ab.

Wann welcher Ausweis sinnvoll ist?

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Schneller, kostengünstiger Nachweis für Verkauf oder Vermietung, wenn Verbrauchsdaten vollständig vorliegen
→ Verbrauchsausweis

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Belastbare, nutzerunabhängige Bewertung der Gebäudequalität
→ Bedarfsausweis

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Einstieg in eine geplante Sanierung oder Modernisierung
→ Bedarfsausweis, dessen Daten sich direkt weiterverwenden lassen

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Pflichtfall bei kleinen, unsanierten Altbauten (vor 1977)
→ Bedarfsausweis

Gut zu wissen:

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die das Gebäude auf Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser bringen – einschließlich Bau­nebenkosten und Wiederherstellungskosten. Dazu zählen unter anderem:

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Gültigkeit

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig – unabhängig von der Ausweisart. Danach ist ein neuer erforderlich.

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Wer darf ausstellen?

Bedarfsausweise dürfen nur qualifizierte Fachleute erstellen (z. B. Energieberater), da eine fachliche Aufnahme des Gebäudes nötig ist. 

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Vorsicht bei Online-Schnellausweisen

Reine Online-Angebote ohne Datenprüfung sind zwar zulässig, bergen aber das Risiko ungenauer oder falscher Angaben zum Energiestandard.

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Bei Eigentümer-Gemeinschaften

trägt die WEG die Kosten; der Ausweis gilt für das gesamte Gebäude und alle Wohnungen.

Ihre Vorteile mit Ostbayena

Ein Energieausweis ist schnell „irgendwo“ bestellt – aber nur ein fachlich erstellter Ausweis liefert verlässliche Werte und schützt Sie vor falschen Angaben und Bußgeldern. Als Energieeffizienz-Experten erstellen wir Ihren Ausweis rechtssicher und mit Blick auf das große Ganze.

 

Der richtige Ausweis für Ihr Gebäude

Wir klären, welche Ausweisart für Ihre Immobilie zulässig und sinnvoll ist – und stellen ihn fachgerecht mit gültiger Registriernummer aus.

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Verlässliche Werte statt Schätzungen

Gerade beim Bedarfsausweis nehmen wir Ihr Gebäude fachlich auf, statt ungeprüfte Daten zu übernehmen. Das schützt Sie vor falschen Kennwerten in Anzeige und Exposé.

Sprungbrett zur Sanierung

Auf Wunsch dient der Ausweis als Einstieg in eine weiterführende Energieberatung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – die aufgenommenen Daten lassen sich direkt weiternutzen.

Sie haben Fragen?Wir haben die Antworten.

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Voll durchstarten mit der Ostbayerischen Energie-Agentur.

Ihr Weg zum Energieausweismit der Ostbayena:

01

Erstgespräch & Einschätzung

Wir klären, welche Ausweisart für Ihr Gebäude infrage kommt und welche Unterlagen nötig sind.

02

Datenaufnahme

Beim Verbrauchsausweis erfassen wir die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, beim Bedarfsausweis nehmen wir Gebäudehülle und Anlagentechnik fachlich auf.

03

Erstellung & Registrierung

Wir berechnen die Kennwerte und stellen den Ausweis mit gültiger Registriernummer aus.

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